Wo und wem Adressänderungen nach dem Umzug melden?

Ratgeber: Wem und wo die Adressänderung nach Umzug melden?

Ein Umzug ist ein einschneidender Schritt. Sie ziehen aus Ihrer aktuellen Heimat fort und in eine neue Wohnung. Dadurch ändern sich viele Dinge. Eins davon ist die Adresse. Um weiterhin für Institutionen und Behörden sowie Unternehmen und Geschäftspartner erreichbar zu sein, sollten Sie diesen Ihre neue Adresse schnellstmöglich mitteilen. Das ist mit deutlich mehr Aufwand verbunden, als sich nur in der Gemeinde anzumelden und einen Nachsendeauftrag bei der Post abzugeben. Sie sollten alle Geschäftspartner, Institutionen, Ihre Vereine und Ämter bzw. Behörden anschreiben oder anmailen und Ihre neue Anschrift bekannt geben. Damit Sie niemanden vergessen, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Adressaten für Sie zusammengestellt.

Hier sollten Sie nach einem Umzug Ihre neue Adresse melden

Die wichtigste Adressänderung ist die Ummeldung des Wohnsitzes bei Ihrer Gemeinde. Das ist nicht nur Pflicht, sondern trägt auch dazu bei, dass ein Unternehmen später Ihre Adresse ggf. erfragen kann. Sehr sinnvoll ist es außerdem, einen Nachsendeauftrag bei der Post zu stellen und sich parallel in die Datenbank der Umzugsmitteilungen eintragen zu lassen. Bei einem Abgleich finden größere Unternehmen so Ihre Adresse.

Hinweis: Sie können Ihre neue Anschrift und ggf. Ihre Kontaktdaten außer bei einzelnen Behörden jeweils formlos per E-Mail, online, telefonisch oder per Brief mitteilen.

Darüber hinaus sollten Sie je nach persönlicher Lebenssituation nach dem Umzug den folgenden Adressaten Ihre neue Anschrift mitteilen.

Sofort nach dem Umzug: Gemeinde, Kfz-Zulassungsstelle, Finanzamt usw.

Die wichtigsten Anlaufstellen für eine Adressänderung direkt nach dem Umzug sind:

  • Gemeinde (Sie müssen sich innerhalb einer bestimmten Frist ummelden),
  • Kfz-Zulassungsstelle (unverzüglich nach dem Umzug sollten Sie Ihr Kfz ummelden),
  • Finanzamt,
  • Leistungserbringer für Kindergeld, BAföG, Arbeitslosengeld, Hartz IV, Eingliederungshilfe usw. (hier droht bei Verzug ggf. eine Kürzung).
  • Arbeitgeber (dieser benötigt Ihre neue Adresse für korrekte Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsmeldungen),
  • Schule und Kindergarten (bei einem Adresswechsel im Wohnort, sonst unbedingt sehr frühzeitig vor dem Umzug in der neuen Gemeinde um einen Platz kümmern) sowie ggf. die Hochschule und das Studentenwerk,
  • ggf. die Bundeswehr oder die zuständige Zivildienststelle.

Banken, Versicherungen und Finanzen

Sehr wichtig ist ebenfalls, Ihre Adresse bei Finanzpartnern wie Banken und Versicherungen aktuell zu halten. Bei einigen Partnern ist ein rasches Melden der neuen Adresse sogar zwingend oder nachdrücklich zu empfehlen – wie zum Beispiel bei Ihrer Hausratversicherung oder bei der Rentenversicherung. Folgende Institutionen und Unternehmen sollten Sie dabei berücksichtigen:

  • alle Ihre Banken und Kreditpartner,
  • ggf. Kreditkartenunternehmen,
  • Paypal und andere Zahlungsdienstleister,
  • Ihre gesetzlichen und privaten Rentenversicherungen,
  • Träger von Betriebsrenten und Zusatzversorgungen,
  • Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen,
  • alle privat abgeschlossenen Versicherung wie zum Beispiel
  • Kfz-Versicherung (hier folgt ggf. eine Neuberechnung des Tarifs,
  • Haftpflichtversicherung,
  • Hausratversicherung (hier folgt es eine neue Berechnung des Tarifs, daher bereits vor dem Umzugstermin erledigen),
  • Unfallversicherung,
  • Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • Lebensversicherung.

TV, Telefon, Internet und Energie

Denken Sie frühzeitig daran, Ihre Energieversorger (Strom, Gas, Wasser), Telekommunikationsanbieter sowie die GEZ über den Umzug zu unterrichten.

Wichtig: Häufig ergibt sich aus einer Adressänderung eine automatische Vertragskündigung. Prüfen Sie unbedingt sehr frühzeitig Ihre Verträge. Das gilt insbesondere für mögliche Kündigungsfristen!

Sollte ein Energieversorger oder Telefonanbieter seine bisherige Leistung nicht am neuen Wohnort erbringen können, erfolgt eine entsprechende Kündigung. Speziell bei Telefonanbietern sind hier viele Details und spezielle Fristen zu beachten. Nutzen Sie außerdem die Gelegenheit, evtl. neue, günstigere Verträge abzuschließen.

Übermitteln Sie Ihre neue Adresse an:

  • GEZ (bequem online möglich),
  • evtl. Pay-TV-Anbieter wie Sky oder freenetTV,
  • evtl. Streaming-Anbieter wie Amazon Prime, Netflix usw.,
  • Gasversorger,
  • Stromversorger,
  • ggf. Wasserversorger (nur bei Häusern),
  • Telefonanbieter/Handyanbieter,
  • Internetanbieter,
  • ggf. Apple, Android, Google, Handyhersteller usw. für Apps u. Ä. (online im Account).

Adressänderungen bei Zeitschriften und Zeitungen melden

Um weiterhin regelmäßig Ihre aktuelle Tageszeitung sowie andere Zeitungen und Zeitschriften zu bekommen, sollten Sie bereits spätestens mehrere Tage vor dem Umzugstermin Kontakt zu den Verlagen aufnehmen, um den Bezug der Presseerzeugnisse auf Ihre neue Adresse umzuleiten. Dies ist in vielen Fällen auch bei einem laufenden Nachsendeauftrag erforderlich, da Zeitungen und Zeitschriften weitgehend vom Nachsenden ausgenommen sind!

Weitere Adressänderungen: Ärzte, Anwälte, Werkstattpartner, Vereine, Online-Shops

Zu guter Letzt senden Sie Ihre neue Adresse an alle Unternehmen und Dienstleister sowie Online-Shops, mit denen Sie außerdem in Kontakt stehen. Dazu zählen:

  • Ärzte (lässt sich auch nach und nach in der Praxis erledigen, denken Sie jedoch an Vorsorgemitteilungen der Ärzte, die Sie erreichen sollen),
  • ggf. Anwälte/Notare,
  • Kfz-Werkstatt (wenn zum Beispiel Reifen eingelagert sind),
  • Vereine und andere Mitgliedschaften wie zum Beispiel
  • Sportvereine,
  • Feuerwehr,
  • ADAC,
  • Parteien,
  • Soziale Vereine,
  • Umweltverbände,
  • sonstige Fördermitgliedschaften,
  • Glücksspielanbieter (Online-Lotto, Fernsehlotterie, Aktion Mensch usw.),
  • Online-Shops,
  • sonstige Online-Accounts mit Adressbezug,
  • ggf. Änderung des Impressums eigener Webseiten,
  • ggf. Freemail- oder Webspace-Anbieter,
  • Lieferdienste (Lebensmittel, Pizza-Service, Heizöllieferanten usw.).

Adressänderungen: Prüfen Sie Ihre Unterlagen und Online-Accounts

Häufig gibt es noch weitere als die hier genannten Adressaten, denen Sie Ihre neue Anschrift mitteilen sollten. Gehen Sie einfach nach dem Einzug Ihre Unterlagen durch. Prüfen Sie dabei insbesondere amtliche Dokumente, Bescheide von Kreditinstituten sowie Kontoauszüge, aus denen Mitgliedschaften hervorgehen. Gehen Sie außerdem Ihre Online-Accounts durch, da hier ebenfalls häufig Adressangaben zu machen sind. Nach und nach werden Sie alle Adressen geändert haben. Bei vielen Stellen ist die entsprechende Änderung Ihrer Anschrift bzw. der Kontaktdaten nicht sofort erforderlich. Daher lassen sich viele Adressänderungen nach dem Auspacken der Umzugskartons in aller Ruhe erledigen.

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