Umzug mit einem Hund – Ratgeber, Hundesteuer

Umzug mit einem Hund – Ratgeber, Hundesteuer

Ein Umzug ist Stress. Sie müssen Kartons packen, die Wohnung herrichten, Helfer oder ein Umzugsunternehmen organisieren und für einen reibungslosen Ablauf am Umzugstag sorgen. Der Faktor Stress trifft auch Vierbeiner. Haben Sie einen Hund als Gefährten, stellt dieser an Sie weitere Herausforderungen bei der Umzugsvorbereitung, am Umzugstag und nicht zuletzt auch beim Anmelden in der neuen Gemeinde. Dieser Ratgeber bietet Ihnen Informationen, was Sie bei einem Umzug mit einem Hund besonders beachten sollten.

Umzug: Darf der Hund laut Mietvertrag in der Wohnung gehalten werden?

Sofern Sie nicht in ein Eigenheim umziehen, ist die wichtigste Frage für Sie: Dürfen Sie den Hund überhaupt in der Wohnung halten? Ein generelles Verbot ist unwirksam. Dennoch sind in vielen Mietverträgen Hunde und Katzen ausgeschlossen. Laut Bundesgerichtshof müssen Vermieter jedoch im konkreten Einzelfall ein Verbot nachvollziehbar begründen. Die rechtlichen Details sind jedoch nicht immer für Laien eindeutig zu klären. Gegen ein generelles Verbot können Sie jedoch grundsätzlich vorgehen. Doch möchte Sie es wirklich darauf ankommen lassen?

Das heißt: Klären Sie im Zweifelsfall vor dem Einzug, ob Sie Ihren Hund in die neue Wohnung mitnehmen können. Ideal ist es, wenn im Mietvertrag das Halten Ihres Vierbeiners ausdrücklich erlaubt ist. Achten Sie auch auf eine gute Erziehung. Folgt Ihr Hund den Anweisungen schlecht, ist möglicherweise Ärger im neuen Haus vorprogrammiert. Im Interesse des Hundes sollten Sie den Besuch einer Hundeschule oder das Einbinden eines Hundetrainers in Betracht ziehen. Bellende, Personen anspringende, allein herumstreunende oder gar aggressive Hunde machen bei Nachbarn keinen guten Eindruck!

Kartons packen und Zimmer renovieren – aber Ruhe bewahren

Hunde haben ein gutes Gespür für Stress und lassen sich davon schnell anstecken. Bewahren Sie daher bei den Umzugsvorbereitungen und Wohnungsarbeiten Ruhe. Halten Sie ihn von Umzugskartons, wackelig angelehnten Gegenständen und Pflanzen fern. Sofern möglich, geben Sie Ihrem Vierbeiner ein ruhiges Eckchen mit seiner Decke, einem Spielzeug und einem Napf mit Wasser. Achten Sie darauf, dass der Hund trotz der Arbeiten genug Auslauf bekommt und dann wieder in Ruhe in seiner Ecke zusehen kann.

Beim Renovieren können Farbeimer, Lackfarben oder Lösungsmittel nicht nur beim direkten Kontakt gefährlich sein. Denn die empfindliche Hundenase leidet auch unter Dämpfen in der Luft. Gönnen Sie dem Hund daher Abstand. Bringen Sie ihn in ein abgelegenes Zimmer oder lassen Sie ihn für die Dauer der Vorbereitungen bei einem Verwandten oder Freund. Das vorübergehende Abgeben des tierischen Freundes ist generell die beste Möglichkeit, Stress vom Hund und von allen beteiligten Helfern zu nehmen.

Der Umzugstag mit Hund und das Eingewöhnen

Am Umzugstag kann Ihr Haustier die Geduld aller Beteiligten ebenfalls auf die Probe stellen. Auch hier ist es ratsam, den Vierbeiner vorübergehend abzugeben. So wird er aus der Gefahrenzone schwerer Lasten herausgenommen. Er kann weder andere durch Unachtsamkeit gefährden, noch gerät er selbst in Gefahr, sich zu verletzen. Ideal ist es, wenn Sie ihn erst nach Ende des Umzugs zu sich holen.

Denken Sie bei der Fahrt in die neue Wohnung an ausreichend Wasser für Ihr Haustier. Speziell bei längeren Touren sollten Sie eine Pause für den Hund einplanen und ihm seine Decke oder ein Spielzeug bereithalten.

In der neuen Wohnung ist es wichtig, Ihrer Spürnase in Ruhe einen Rundgang durch die Wohnung zu ermöglichen. So lernt er jedes Zimmer kennen und kann sich dann orientieren. Richten Sie ihm einen guten Platz ein, an dem er sich nicht ausgeschlossen fühlt. Er braucht nach dem Tapetenwechsel die Nähe zu seinen Bezugspersonen ganz besonders.

Erkunden Sie mit Ihrem Vierbeiner gemeinsam die Umgebung. Lernen Sie Ihr Viertel kennen, finden Sie Touren für das Gassigehen und meiden Sie Konflikte mit anderen Hunden. Finden Sie eine schöne Auslauffläche und zeigen Sie dem Tier, dass es sich in der neuen Umgebung wohlfühlen kann.

Hundesteuer: Wo anmelden?

Ein leidiges Thema für Hundebesitzer ist die Hundesteuer. Hier sind Sie gefordert, Ihren Hund ordnungsgemäß in der neuen Gemeinde anzumelden. Leider gibt es bei den Gemeinden unterschiedliche Stellen und Vorgehensweisen. Daher sollen Sie spätestens beim Ummelden des Wohnsitzes im Bürgeramt nach der Hundesteuer fragen. In den meisten Gemeinden können Sie den Hund direkt beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt im Zuge Ihrer Ummeldung angeben und sparen sich einen Gang zum häufig zuständigen Ordnungsamt. Halten Sie idealerweise Ihren aktuellen Hundesteuerbescheid bereit. Alternativ können Sie bei der zuständigen Stelle den Hund formlos schriftlich oder online anmelden.

Info: Die Hundesteuersatzung jeder Gemeinde ist unterschiedlich. Daher kann der zu entrichtende Betrag von Stadt zu Stadt abweichen. Maßgeblich ist dabei der Erstwohnsitz des Halters.

Die Hundesteuer wird üblicherweise ab dem nächsten Monatsbeginn fällig und für das laufende Kalenderjahr oder für zwölf Monate eingezogen. In der alten Gemeinde wird der Hund dann zum Ende des Einzugsmonats bzw. Meldemonats abgemeldet.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrer neuen Gemeinde nach, ob Sie sich an die alte Gemeinde wenden müssen oder eine automatische Abmeldung von der Hundesteuer erfolgt.

Achtung: Ist nach einem Umzug mit Hund die Rassenliste relevant?

Eine Besonderheit ist bei sogenannten „Kampfhunden“ zu beachten. Mehrere Bundesländer haben eine Rasseliste veröffentlicht, die als gefährlich eingestufte Hunde umfasst. Die Folgen daraus unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Wechseln Sie bei dem

Umzug zugleich das Bundesland, sollten Sie sich nach den rechtlichen Regelungen erkundigen. Einige Bundesländer verbieten das Halten bestimmter Hunderassen, andere erlauben es nur unter Auflagen. Möglicherweise muss Ihr Hund außerdem einen Wesenstest absolvieren oder Sie einen Sachkundenachweis erbringen. Genaue Auskünfte erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Landesregierung oder bei Ihrer neuen Gemeinde.

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